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Elektronische Passl�¶sungen

Weltweit sehen Regierungen die Biometrie als ein Hilfsmittel an, unerw�¼nschten Ausl�¤ndern, die anhand gef�¤lschter P�¤sse versuchen illegal einzureisen, die Einreise zu verweigern. Die verschl�¼sselte Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerbild, Gesicht und/oder Iris auf elektronischen P�¤ssen kann die Authentizit�¤t von P�¤ssen und sonstigen Reisedokumenten oder F�¼hrerscheinen signifikant erh�¶hen. Dadurch w�¼rde ein Verlust des Ausweisdokumentes nicht mehr das Risiko eines Missbrauches durch Dritte implizieren, da mit einem entsprechenden System stets der Ausweistr�¤ger und das Ausweisdokument miteinander verifiziert werden k�¶nnen. Was Terroristen anbelangt, so kann die Biometrie jene Personen entlarven, die falsche Identit�¤ten benutzen, jedoch keine Attent�¤ter, die bisher nicht aufgefallen sind und unter richtigem Namen ein- und ausreisen. Auch sogenannte "Schl�¤fer" k�¶nnen durch Biometrie nicht entdeckt werden.

Das in Deutschland verabschiedete TerrorismusbekÃ?¤mpfungsgesetz erlaubt generell die Speicherung von biometrischen Daten in Ausweispapieren. FÃ?¼r Visa-Anwendungen gibt es einen Vorschlag der EU-Kommission dahingehend, dass Gesichtserkennung und zwei FingerabdrÃ?¼cke auf einem Radio-Frequenz-Chip innerhalb eines Reisedokumentes integriert werden. Biometrische Visa sollen eine mehrfache Erteilung von Visa an eine Person in verschiedenen EU-LÃ?¤ndern verhindern (bekannt als "`VISA-Shopping"'). Mit dem geplanten VISA-Informationssystem (VIS) sollen nationale und europÃ?¤ische Datenbanken verknÃ?¼pft werden, um Abgleichungen vorzunehmen. In Deutschland dÃ?¼rfen nach den neuen Regelungen des Pass- und Personalausweisgesetzes seit Anfang 2002 PÃ?¤sse und Personalausweise neben Lichtbild und Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von "`Fingern oder HÃ?¤nden oder Gesicht"' enthalten. Die Regelung schlieÃ?Ÿt allerdings andere Verfahren aus. Dies betrifft dann auch die Iriserkennung, die nach Expertenmeinung am genauesten ist. Das PassG und PAuswG sehen damit Rechtsgrundlagen vor, nach denen die Einbringung biometrischer Daten in Pass und Personalausweis grundsÃ?¤tzlich zulÃ?¤ssig ist. Diese Normen sind nicht bereits deshalb verfassungswidrig, weil Daten, die bislang lediglich von potentiellen StraftÃ?¤tern und Asylbewerbern gespeichert wurden, nun von allen BÃ?¼rgern aufgenommen werden sollen. Entscheidend ist der Speicherzweck. Dieser liegt bei der Ausstellung des Ausweises oder Passes nicht in der Gefahrenvorsorge, sondern in dem ordnungsrechtlichen Zweck, einen zuverlÃ?¤ssigen und fÃ?¤lschungssicheren IdentÃ?¤titÃ?¤tsausweis zu erstellen, woran ein groÃ?Ÿes Ã?¶ffentliches Interesse besteht. In 2001 waren Ã?¼ber 500 Millionen maschinenlesbare Reisedokumente weltweit im Umlauf. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat die Authentifikation mit Gesichtserkennung als die erfolgversprechendste Technologie mit maschinenlesbaren Reisedokumenten (MRTD) identifiziert. DemgegenÃ?¼ber bezeichnet etwa DAUGMAN die Entscheidung, bei Reisedokumenten lediglich die Gesichtserkennung einzusetzen, als schweren Fehler. Damit zielt er auf die mangelnde Genauigkeit der derzeitigen Gesichtserkennungsalgorithmen ab. Der Einsatz von Gesichtserkennung bei Personendokumenten liegt nahe, da die Verwendung von Lichtbildinformationen bei Personalausweisen und ReisepÃ?¤ssen zumindest in nicht-islamischen LÃ?¤ndern gÃ?¤ngige Praxis ist. Bisher ist allerdings noch nicht evaluiert worden, inwieweit Alterungseffekte mit zunehmendem Ausweisalter EinfluÃ?Ÿ auf die Erkennungsleistung nehmen. Es ist auf Grund der niedrigen Persistenz bzw. LangzeitbestÃ?¤ndigkeit des biometrischen Merkmals Gesicht davon auszugehen, dass die Erkennungsgenauigkeit mit zunehmendem Ausweisalter abnimmt. Neben der Persistenz der biometrischen Daten ist insbesondere bei den elektronischen PÃ?¤ssen die InteroperabilitÃ?¤t von groÃ?Ÿer Bedeutung, um zumindest an allen Grenzkontrollpunkten der Staaten des Schengener Abkommens die Ã?Å?berprÃ?¼fung der biometrischen Daten vornehmen zu kÃ?¶nnen. Um eine maximale InteroperabilitÃ?¤t zu gewÃ?¤hrleisten, ist aus technischer Sicht die Einhaltung der Vorgaben von der ICAO (International Civil Aviation Organisation) sinnvoll und notwendig. FÃ?¼r den angedachten deutschen digitalen Personalausweis auf der Grundlage einer intelligenten Chipkarte kommen in Bezug auf die Sicherstellung der InteroperabilitÃ?¤t standardkonforme LÃ?¶sungen nach ISO 7816 in Frage.

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